Weiterbildung

Die Weiterbildung (Qualifikation nach dem ersten Universitätsabschluss) im IT-Recht kann die Karriereaussichten erheblich verbessern. Wesentliche Möglichkeiten sind etwa:

  • LL.M. (Master of Laws) mit Schwerpunkt im IT-Recht
  • Zertifikat im IT-Recht
  • Promotion / Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter im IT-Recht
  • IT-Recht im Referendariat
  • Fernstudium

 

I. LL.M. (Master of Laws) mit Schwerpunkt im IT-Recht

Der interdisziplinäre Master im IT-Recht im In- oder Ausland bietet juristische, informationstechnische und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse für den sich spezialisierenden Juristen an. Je nach Ausrichtung des Masters können europäische und internationale Rechtsquellen einen Teil der Weiterbildung darstellen. Damit kann das eigene juristische Profil im Rahmen der Interdisziplinität weiter geschärft werden.

Ein LL.M. kann bis zu 2 Jahre dauern und mündet in die Vergabe des Titels LL.M. Damit kann der Erwerber dann für den Bereich des IT-Rechts im In- und Ausland vielfältige interdisziplinäre Aufgaben zu den Schnittstellen einer Informationsgesellschaft wahrnehmen. Zumeist wird für ein LL.M. Studium ein abgeschlossenes juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Erststudium vorausgesetzt.

Eine Liste der Masterstudiengänge mit Berührungspunkten zum IT-Recht in Deutschland und Ausland:

1. Deutschland:

  • LL.M. "Informationstechnologie und Recht" (Universität des Saarlandes, Saarbrücken).
    In zwei Semestern ermöglicht dieser ab WS 2019/20 bestehende Masterstudiengang eine Spezialisierung in IT-Recht und Rechtsinformatik. Er vermittelt Kenntnisse der grundlegenden rechtlichen und technischen Anforderungen unserer digitalen Gesellschaft sowie die Kompetenz zu deren Anwendung in der Praxis.
  • LL.M. "Immaterialgüterrecht und Medienrecht" (Humboldt-Universität zu Berlin).
    In vier Semestern ermöglicht dieser seit 2009 bestehende Masterstudiengang eine berufsbegleitende Weiterbildung und zugleich den Erwerb mehrerer Abschlüsse im Bereich des Immaterialgüter- und Medienrechts.
  • LL.M. "Informationsrecht" (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg)
    Der berufsbegleitende Masterstudiengang ist auf vier Semester ausgelegt. Die Universität Oldenburg weist auf die große inhaltliche und organisatorische Flexibilität bei der Planung des Studiums sowie auf eine gute Verzahnung zwischen Professoren und erfahrenen Praktikern hin.
  • LL.M. "Internationales Lizenzrecht" (Hochschule Darmstadt)
    Der viersemestrige weiterführende Studiengang beschreibt sich als besonders anwendungsorientiert und praxisnah.
  • LL.M. "International Studies in Intellectual Property Law" (Technische Universität Dresden)
    Der im Wintersemester 1999/2000 ins Leben gerufene Masterstudiengang erstreckt sich auf zwei Semester und enthält einen Auslandsaufenthalt an einer von sieben Partneruniversitäten.
  • LL.M. "Information Technology Law and Intellectual Property Law" (Leibniz Universität Hannover):
    Seit dem Wintersemester 1999/2000 wird dieser auf zwei Semester angelegte postgraduale Studiengang angeboten. Eine Besonderheit ist der integrierte Auslandsaufenthalt in einer der Partneruniversitäten des EULISP-Verbundes.
  • LL.M. "Medienrecht" (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
    Der auf zwei Präsenzsemester mit anschließender Masterarbeit ausgelegte Studiengang kann aufgrund der hohen Flexibilität auch berufsbegleitend absolviert werden.
  • LL.M. "Medienrecht und Medienwirtschaft" (Technische Hochschule Köln)
    Der auf vier Semester ausgelegte Vollzeitstudiengang wird seit dem Wintersemester 2008/2009 angeboten. Aufgrund der Lage in der Medienstadt Köln weißt die Universität speziell auf ihre Lehrbeauftragen aus überregional tätigen Medienunternehmen hin.
  • LL.M. "European and Transnational Law of Intellectual Property and Information Technology" (Georg-August-Universität Göttingen)
    Seit dem WS 2017/2018 wird der 2 Semester umfassende, weiterführende Studiengang angeboten. Aufgrund einer Vielzahl an Modulangeboten kann das Studium individuell gestaltet werden.
  • LL.M. "Gewerblicher Rechtsschutz" (Universität Düsseldorf)

2. Europa

3. USA

4. Asien/Australien

Diese Liste ist nicht abschließend. Ist ihr LL.M. nicht aufgeführt? Gerne erweitern wir diese, informieren Sie uns!

5. Deutsche Master für Nicht-Juristen

Auch für Nicht-Juristen besteht eine Möglichkeit zur Spezialisierung und Weiterbildung im IT-Recht. Abseits des LL.M. bieten einige Hochschulen auch Master-Studiengänge im IT-Recht an, die kein abgeschlossenes juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Erststudium voraussetzen.

 

II. Zertifikat im IT-Recht

Der Erwerb eines Zertifikates im IT-Recht an einer Universität ermöglicht sowohl eine Spezialisierung und Zusatzqualifikation während des Studiums, als auch eine Weiterbildung nach dem ersten juristischen Examen.

Seit dem Wintersemester 2016/2017 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes das Zertifikat "IT-Recht und Rechtsinformatik" als wertvolle Zusatzqualifikation für Juristinnen und Juristen an. Das Zertifikat "IT-Recht und Rechtsinformatik" bescheinigt die Ausbildung in wesentlichen Rechtsfragen und technischen Grundlagen der digitalen Gesellschaft. Im Bereich des IT-Rechts werden die für die Informationstechnologie relevanten Kenntnisse im Vertrags- und Deliktsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht sowie Aspekte von eJustice und eGovernment vermittelt. Das Zertifikatsstudium ist interdisziplinär aufgebaut: Die kompetente Lösung von Rechtsfragen setzt das Verständnis des zugrundeliegenden Sachverhalts voraus. Entsprechend werden die für die Erörterung des IT-Rechts notwendigen Grundlagen des Internets und der IT-Sicherheit in verständlicher Weise vermittelt. Weitere Informationen zum Zertifikat "IT-Recht und Rechtsinformatik" finden Sie hier.

 

III. Promotion und Stelle als wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in)

Für diejenigen, die Interesse an Forschungsaufgaben in den verschiedenen Gebieten des IT-Recht bekunden, kann eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter reizvoll sein. Daneben wird regelmäßig die Anfertigung der eigenen Doktorarbeit im Bereich des IT-Rechts unterstützt. Hierzu bieten sich auf IT-Recht spezialisierte Lehrstühle an Universitäten oder Tätigkeiten bei Forschungsinstituten im IT-Recht an. Das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes ist hierbei neben anderen Instituten ein national und international stark vernetztes Institut mit vielen projektbezogenen Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft für aktuelle Anwendungsgebiete des IT-Rechts.

 

IV. IT-Recht im Referendariat

Rechtsreferendare können ihren späteren beruflichen Einstieg ins IT-Recht bereits im Rahmen ihres Referendariats sinnvoll planen. Neben einer praxisorientieren Anwaltsstation in einer IT-Kanzlei bietet es sich an, die Wahlstation ebenfalls mit Bezug zum IT-Recht zu organisieren. Hierzu bietet sich für die Wahlstation auch ein praxisnahes Forschungsinstitut an einer Universität an.

Im Rahmen der Forschung besteht auch eine enge Verknüpfung zwischen der Universität des Saarlandes und der EEAR e.V. (Europäische EDV-Akademie des Rechts), wo Rechtsreferendare ihre Wahlstation ableisten können.

 

V. Fernstudium

Ein Fernstudium kann für diejenigen die beste Möglichkeit darstellen, die sich eine Spezialisierung neben ihrer beruflichen Tätigkeit anstreben. Die Wissensvermittlung erfolgt ausschließlich über das Internet sowie Lernbriefe mit schriftlichen Unterlagen und unterscheidet damit das Fernstudium von einem Präsenzstudium.

IT-Recht?

Eine allgemein anerkannte Definition des Bereichs existiert nicht. Für dieses Informationsportal verstehen wir den Begriff im weitesten Sinne und fassen darunter:

  • - Internetrecht und IT-Vertragsrecht
  • - Medienrecht und Immaterialgüterrecht
  • - Datenschutzrecht
  • - Rechtsfragen von E-Commerce / E-Government und E-Justice
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